Recht & Soziales
Welche Hilfe ist zu erwarten?
Betroffene mit angeborener oder erworbener Querschnittslähmung und deren Ange- hörigen bedürfen nach der erstmaligen Rehabilitation lebenslang einer qualifizierten Rechtsberatung. Im Vordergrund stehen Versicherungsfragen.
Mitglieder vom Rollstuhlclub oder der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (SPV) haben im Sozialversicherungsbereich Anspruch auf unentgeltliche Beratung.
Beim Ressort Recht- & Sozialberatung wie Arbeits-, Familien- oder Steuerrecht werden die Mitglieder beraten, wenn ein Zusammenhang mit der Behinderung besteht.
Erste Auskünfte Clubintern:
Roland Dürr
roland.duerr@rctg.ch
079 696 71 57
oder direkt bei:
(SPV / Ressortchef)
Schweizer
Paraplegiker-Vereinigung
MLaw Michael Bütikofer
Rechtsanwalt und Notar
Bereichtsleiter
Tel. 032 322 12 33
michael.buetikofer@spv.ch