Recht & Soziales

Welche Hilfe ist zu erwarten?

Betroffene mit angeborener oder erworbener Querschnittslähmung und deren Ange- hörigen bedürfen nach der erstmali­gen Rehabilitation lebenslang einer qualifizierten Rechtsberatung. Im Vordergrund stehen Versicherungsfragen.

Mitglieder vom Rollstuhlclub oder der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (SPV) haben im Sozialversicherungsbereich Anspruch auf unentgeltliche Beratung.

Beim Ressort Recht- & Sozialberatung wie Arbeits-, Familien- oder Steuerrecht werden die Mitglieder beraten, wenn ein Zusammenhang mit der Behinderung besteht.

 

Erste Auskünfte Clubintern: 


Roland Dürr
roland.duerr@rctg.ch
079 696 71 57

  

oder direkt bei:

(SPV / Ressortchef)

 

Schweizer
Paraplegiker-Vereinigung

MLaw Michael Bütikofer
Rechtsanwalt und Notar
Bereichtsleiter
Tel.  032 322 12 33
michael.buetikofer@spv.ch

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